Interessengemeinschaft
kantonal approbierte Naturheilpraktiker/-innen
Kantone Schaffhausen und Thurgau
Der Inhalt der IGKANST Homepage:
Als neue Kollegin begrüssen wir herzlich Birgit
Vielhauer, die im Oktober 2011 in Bischofszell ihre
Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin eröffnet hat.
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IGKANST Treffen |
Die
IGKANST Treffen finden 4 x jährlich statt. In der warmen Jahreszeit um 17:00, verbunden
mit einem Event (z.B. Besuch eines Kräutergartens), und in der kalten
Jahreszeit in einem Restaurant, das zentral in unserem Einzugsgebiet gelegen
ist. |
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Adress-Änderungen |
Einige
Adressen und e-mail Adressen haben sich in letzter Zeit geändert: Verena
Hugentobler-Frei, Rosmarie Peter, Doris Kunz, Hannes Fraas, Manfred Gritsch,
… |
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Kantonale Zulassung
TG |
Der Kanton Thurgau hat nach 20 Jahren die Zulassungsbedingungen
für Naturheilpraktiker/-innen neu geregelt. Der Kanton nimmt keine Prüfungen
mehr ab, sondern knüpft die Bewilligung an bestimmte Voraussetzungen
(Schulabschlüsse, Prüfungen, EMR-Zulassung). Infos dazu Sie
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Kantonale Zulassung
SH |
Der Kanton Schaffhausen hatte bisher seine
Heilpraktiker-Prüfungen vom Kanton Thurgau durchführen lassen. Nachdem der
Kanton Thurgau keine Prüfungen mehr durchführt, lässt der Kanton seine
Heilpraktiker- Prüfung vom Kanton Basel Stadt
durchführen (Stand 2009). |
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Mitglieder |
IGKANST begrüsst alle Kolleginnen und Kollegen, die über eine kantonale Bewilligung gemäss
aktuellem Stand verfügen. |
Naturheilkunde in den Kantonen Schaffhausen und Thurgau
Der Naturheilpraktiker-Beruf ist seit 20 Jahren offizieller Bestandteil des Gesundheitswesens dieser (und etlicher anderer) Kantone. Unsere Tätigkeit ist an eine behördliche Praxisbewilligung gebunden, und untersteht der Kontrolle durch den Kantonsarzt. Diese gesetzliche Regelung sorgt für eine hohe Qualifikation der kantonal zugelassenen Naturheilpraktiker/-innen im Schaffhausen und Thurgau.
Kantonal
approbierten Naturheilpraktiker/-innen sind zur selbständigen Diagnosestellung und
Therapie berechtigt, und sind hierin den Ärzten gleichgestellt.
· Die Naturheilkunde ist somit eine vollwertige Alternative in allen Fällen, wo sich keine ausgeprägt invasiven (hautverletzenden) Diagnose- oder Therapiemassnahmen aufdrängen.
· In gewissen Fällen (Schwangerschaft, Stillzeit, bei Kleinkindern, Allergikern, chronisch Kranken etc.) bieten die Naturheilkunde (einschliesslich der klassischen Homöopathie) deutliche Vorzüge, die von viele Menschen anerkannt und geschätzt werden.
· Sofern ein Patient jedoch schulmedizinische Abklärung oder Unterstützung benötigt, wird die Naturheilpraktikerin / der Naturheilpraktiker dies erkennen und nahelegen.
· Wenn Sie eine Krankenkassen-Zusatzversicherung für Alternativmedizin abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse je nach Vertragsbedingungen einen beträchtlichen Teil der Behandlungs- und Heilmittelkosten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, und lesen Sie beim Thema Krankenkassenleistungen weiter.
IGKANST wurde von den allerersten kantonal approbierten Naturheilpraktiker/-innen der Kantone SH und TG gegründet, damit sich die Kolleginnen und Kollegen über alle berufsbezogenen Themen regelmässig austauschen können. IGKANST ist weder Verband noch Verein, sondern einfach IG = Interessengemeinschaft.
Mittlerweile werden viele "politische" Themen hauptsächlich vom später gegründeten Berufsverband SVANAH bearbeitet. IGKANST wandelt sich und passt sich dem veränderlichen Umfeld an: unsere Schwerpunkte sind Erfahrungsaustausch, interne Weiterbildung und kollegiale Unterstützung.
Liste aller
uns bekannten kantonal approbierten Naturheilpraktiker/-innen
der Kantone
Schaffhausen und Thurgau
(Reihenfolge
nach Postleitzahl).
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8200 |
Naturheilpraxis
Praxis für Akupunktur TCM Bergstr. 14
kantonale
Prüfung
TG: 1996 Praxisbewilligung
TG: 1997 Praxisbewilligung SH: 2002 |
traditionelle
Chinesische Medizin |
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8200 |
Naturheilpraxis
e-mail nora.moeckli@bluewin.ch |
klassische Homöopathie und Naturheilkunde |
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8200 |
Naturheilpraxis
Rosmarie Peter |
Homöopathie
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8200 |
Naturheilpraxis
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klassische Homöopathie |
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8200 |
Praxis
für klassische Homöopathie und Naturheilkunde Bea Suter 8200
Schaffhausen kantonale
Prüfung
BS: 2009 Praxisbewilligung
SH: 2009 |
Klassische
Homöopathie Naturheilkunde |
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8203 |
Naturheilpraxis
Rita Widler |
Homöopathie
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8207 |
Naturheilpraxis
Güntert |
klassische
Homöopathie |
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8224 |
Homöopathie
& Naturheilpraxis Colette
Walter Rössligasse 38 (46 ab Feb. 2012) 8224 Löhningen SH Tel 052 682 15 75 Handy 079 221 60 97 e-mail: Kontaktformular auf der Homepage |
Naturheilkunde Homöopathie |
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8280 |
Praxis
für klassische Homöopathie kantonale
Prüfung
SG: 2002 Praxisbewilligung
TG: 2003 |
klassische
Homöopathie |
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8353 |
Naturheilpraxis
Manfred Gritsch Dez-Jan und Juli-Aug zeitweise in Guatemala |
Homöopathie
Heilgebet Leiter des naturheilkundlichen Klinik- und Waisenhaus- Projektes Clinica Naturista auf privater Spendenbasis in San Marcos La Laguna, Guatemala |
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8374 |
Naturheilpraxis
kantonale
Prüfung
TG: 1999 Praxisbewilligung TG: 1999 |
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8500 |
Naturheilpraxis
Edith Habermacher |
Phytotherapie
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8500 |
Naturheilpraxis
e-mail clampart@bluewin.ch |
klassische Homöopathie |
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8532 |
Naturheilpraxis
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Homöopathie
Kursangebot:
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8570 |
Praxis
für klassische Homöopathie Kirchgasse
17 8570
Weinfelden Tel 071 622 31 85Fax
071 622 31 78 e-mail l_bohnenblust@bluewin.ch kantonale
Prüfung
TG: 2003 Praxisbewilligung
TG: 2003 |
klassische
Homöopathie Phytotherapie |
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8580 |
Praxis
Arnika -
Naturheilkundliche Begleitung für Mensch und Tier Nicole
Mumenthaler Bahnhofstrasse
34 8580 Armriswil Tel 071
410 24 71 Mobil 078 722
29 94 e-mail tierspagyrik@bluewin.ch |
Naturheilkunde Tierhomöopathie Klassische
Homöopathie Spagyrik Cluster
Medizin Reiki M.E.T. |
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8583 |
Naturheilpraxis
8583 Sulgen e-mail zita.forrer@bluewin.ch kantonale
Prüfung
TG: 2001 Praxisbewilligung TG: 2002 |
klassische
Homöopathie allgemeine
Naturheilkunde
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8592 |
Naturheilpraxis
kantonale
Prüfung
TG: 2001 Praxisbewilligung
TG: 2001 |
klassische
Homöopathie energetische
Entgiftung |
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8592 |
Naturheilpraxis
|
Homöopathie
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8595 |
Naturheilpraxis
e-mail info@homprax.ch kantonale
Prüfung
TG: 1996 Praxisbewilligung
TG: 1996 |
klassische
Homöopathie |
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8599 |
Naturheilpraxis
kantonale
Prüfung
TG: 1988 Praxisbewilligung TG: 1988 |
klassische
Homöopathie |
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8599 |
Naturheilpraxis
kantonale
Prüfung
TG: 1988 Praxisbewilligung TG: 1988 |
klassische
Homöopathie |
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9213 |
Naturheilpraxis Rotfarb 12 9213
Hauptwil Tel 071 422 61 31Fax
071 422 61 31 e-mail s.brigitte@gmx.net |
Schwingkissentherapie
mit Wirbelsäulen Basisausgleich Fussreflexzonenmassage Schröpfen Phytotherapie Schüsslersalze Bachblüten Reiki
(auch Kursangebote) |
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9220 |
Naturheilpraxis
kantonale
Prüfung
TG: 1993 Praxisbewilligung
TG: 1993 |
klassische
Homöopathie |
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9220 |
Praxis
für TCM Marktgasse
10 9220 Bischofszell Tel 071
223 77 88 e-mail info@tcmvielhauer.ch |
Traditionelle
Chinesische Medizin: |
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9320 |
Naturheilpraxis
Jens E. Bomholt Notkerstr. 10, 9000 St. Gallen kantonale
Prüfung
TG: 1995 Praxisbewilligung
TG: 1995 Praxisbewilligung SG: 1997 |
In Arbon: klass. Homöopathie und verschiedene Naturheilverfahren In St.
Gallen: Posturologie Kurse:
diverse, auch online |
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9320 |
Naturheilpraxis
9320
Arbon Tel 071
440 17 31 kantonale
Prüfung
TG: 2005 Praxisbewilligung TG: 2006 |
klassische
Homöopathie |
Diagnose- und Therapiemethoden der IGKANST Mitglieder
In den Kantonen SH und TG werden von kantonal approbierten Naturheilpraktiker/-innen praktisch keine hautverletzenden Massnahmen angewendet; weder zur Diagnose noch zur Therapie. Einzige Ausnahme: Nadelakupunktur ist ab Dezember 2000 zugelassen.
Schwerpunkte gemäss Berufsverordnung sind
Weitere Methoden, die angewendet werden, sind
Die Methodenschwerpunkte der einzelnen IGKANST Mitglieder sind in der Mitgliederliste jeweils angegeben.
Grundsätzlich können die meisten Krankheiten mit verschiedenen naturheilkundlichen Methoden erfolgreich behandelt werden. Ihr(e) kantonal approbierten Naturheilpraktiker/-in wählt aus seinem / ihrem Spektrum die Methode, die dem individuellen Patienten und der therapeutischen Situation am besten angemessen ist. Wünsche werden selbstverständlich respektiert.
Praxis-Oeffnungszeiten / Telefonzeiten / Terminvereinbarungen
Die meisten Naturheilpraxen haben weder Sekretariat noch Angestellte, und sind gemäss vorausgehenderTerminvereinbarung geöffnet, meist werktags während üblicher Arbeitszeiten.
Um Konsultationen nicht laufend unterbrechen zu müssen, haben sich feste Telefonzeiten, telefonische Terminvereinbarungen und die Benutzung eines Telefonbeantworters ziemlich durchgesetzt. Bitte benutzen Sie den Telefonbeantworter, oder rufen Sie während der vom Band genannten Telefonzeiten an. Patienten profitieren von ungestörten Konsultationen ebenso sehr wie die Behandler/-innen.
Die Telefonzeiten und allfällige spezielle Praxisöffnungszeiten werden auf der Mitgliederliste aufgeführt, soweit gemeldet.
Ausweichmöglichkeit bei Abwesenheit
Wenn Ihr(e) kantonal approbierten Naturheilpraktiker/-in abwesend ist (Weiterbildung, Ferien etc.), stehen Ihnen die Kolleg/-innen der IGKANST bei Bedarf gerne zur Verfügung. Beachten Sie die Hinweise auf dem Telefonbeantworter über die Abwesenheitsdauer und allenfalls organisierte Stellvertretung.
Vergütung durch die Krankenkassen
Das Krankenversicherungsgesetz
hat die Leistungen der Naturheilpraktiker in den Bereich der Zusatzversicherungen gelegt. Vorsicht:
· in der
Zusatzversicherung kann jede Krankenkasse frei über Prämien, Leistungsumfang
und über die berücksichtigte Naturheilpraktiker/-innen oder Therapiearten
entscheiden!
· Informieren Sie sich
auch, ob die von Ihnen gewünschten Leistungserbringer und Therapiearten im
Vertrag Ihrer Krankenkasse enthalten sind!
Sie sind in
der Wahl der Zusatzversicherung frei, und nicht an die Gesellschaft gebunden,
bei der Sie die Grundversicherung haben.
· Wählen Sie also die Zusatzversicherung, die Ihrem Bedarf entspricht!
· Legen Sie Wert
darauf, dass Sie in Ihrem Versicherungspaket kein solches Hausarztmodell wählen, bei dem Sie
die Genehmigung eines Schulmediziners für den Gang zur Alternativmedizin
benötigen.
Die
Zusatzversicherungen für Alternativmedizin sind vergleichsweise
günstig, und bei den meisten Kassen haben Sie keine
Franchise. Ihre Vorteile sind,
· dass Sie
Naturheilkunde als Erstversorgung bei
Gesundheitsproblemen in Anspruch nehmen können, ohne durch hohe Anfangskosten
belastet zu werden
· dass Sie bei
schwerwiegenden Gesundheitsproblemen eine echte
Alternative zur Schulmedizin nutzen können, die
einer anderen, grundsätzlich ganzheitlichen Menschensicht verpflichtet ist.
Achtung!
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
· Wenn seit 2012 wieder
einige Methoden der Komplementärmedizin von der Grundversicherung vergütet werden, betrifft dies nur ihre Anwendung
durch entsprechend qualifizierte Schulmediziner.
Konsultationen bei uns Naturheilpraktiker/-innen sind nicht durch die
Grundversicherung gedeckt.
· Wenn Sie Ihre
Zusatzversicherung für Alternativmedizin einmal künden, riskieren Sie, nie
wieder aufgenommen zu werden. Überlegen
Sie einen solchen Schritt also gut.
In der Naturheilkunde benötigen wir ganzheitlich wirkende Heilmittel, welche gleichermassen auf Körper, Geist und Seele wirken. Tierversuche geben aber keine Aussage über die geistige und seelische Wirkebene. Somit sind Tierversuche unbrauchbar für die Prüfung von Heilmitteln der klassischen Homöopathie, der Biochemie, der Dr. Bach Blüten.
Arzneimittel, die mit Tierversuchen entwickelt wurden, tragen die Verantwortung für die unermessliche Qual zahlloser Tiere, und übertragen sie an Verordner und Anwender. Kann ein Arzneimittel, welches für fast grenzenloses Unheil verantwortlich ist, mit gutem Gewissen als Heil-Mittel bezeichnet werden?
In der Naturheilkunde verwenden wir ganzheitlich wirkende Heilmittel, die die Bezeichnung Heil-Mittel wirklich verdienen.
Wie ist die Ausbildung kantonal approbierter Naturheilpraktiker/-innen?
Naturheilpraktiker/-in ist ein typischer Zweitberuf. Für Jugendliche stehen keine Berufswahl- und Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Diese Situation ist durchaus sinnvoll, da eine ganzheitliche Behandlung unter Einbezug körperlicher, geistiger, seelischer und sozialer Aspekte eine ausgeprägte Reife und Lebenserfahrung voraussetzt. Kantonal approbierte Naturheilpraktiker/-in sind daher in der Regel idealistische, sehr motivierte Menschen mit zwei vollständigen Berufsausbildungen!
Für die mehrjährige (teils berufsbegleitende) Ausbildung in Naturheilkunde stehen verschiedene Schulen zur Verfügung. Ein sehr hohes Mass eigener Motivation ist für diesen zweiten Bildungsweg immer erforderlich.
Erst die Praxisbewilligung durch den Kanton
ermöglicht die legale Ausübung des Berufes als Naturheilpraktiker/-in. Damit
den Patienten die Leistungen von seiner Krankenkasse (Zusatzversicherung für
Alternativmedizin) anteilsmässig vergütet werden, muss der / die
Naturheilpraktiker/-in bei der zuständigen Therapeutenstelle
(EMR, ASCA) bzw. der Krankenkasse
(EGK etc.) registriert und zugelassen sein. Für die Registrierung wird auch
eine regelmässige Weiterbildung vorausgesetzt.
Die
Mitgliedschaft bei Berufsverbänden
(SVANAH, NVS etc.) ist fakultativ. Diese Verbände legen sowohl Wert auf die
berufliche Qualifikation, und setzten sich auf politischer Ebene für die
Zukunft der Naturheilkunde und der spezifischen therapeutischen Gebiete ein.
Nächste IGKANST Treffen:
Wir
treffen uns jeweils um 17:00 (im Sommer) bzw. 18:00 zum Informationsaustausch
mit anschliessendem gemeinsamem Abendessen.
Zu den Treffen sind immer ALLE formlos
eingeladen. Wenn für einen Anlass eine Kontaktperson angegeben ist, bitte bei
ihr anmelden.
Über eine zahlreiche Beteiligung und auf interessante Themen freuen sich alle!
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Do, 14. Juni 2012 |
Kreuzlingen Restaurant Seeburg, 17:00 Von 17 – 18 Uhr
Besuch des Parks mit den Gärten für Heilpflanzen, Bach-Blüten und
Färbepflanzen. |
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Mo, 13. August 2012 |
Warth Kartause Ittingen, 17:00 Von 17 – 18 Uhr
Besuch der Gärten und Klosteranlage |
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Di, 13. November 2012 |
Weinfelden Restaurant Frohsinn, 18:00 |
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Mi, 13. Februar 2013 |
Arbon
Restaurant „Michelas Ilge“, 18:00 |
Die Homepage ist nur so wertvoll, wie die Informationen aktuell sind. Ergänzungen und Aenderungen sowie Anregungen bitte melden. Besten Dank!
Letzte
Änderung 24.02.2012
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